Treppenlifte – die günstige Alternative zum Aufzug. Gehbehinderte haben einen Rechtsanspruch darauf. Aber der Markt ist unübersichtlich, manche Verkäufer sind skrupellos.
Ein Treppenlift lässt sich in fast jeder Art von Gebäude einbauen. Er ist vor allem in Einfamilienhäusern die übliche Lösung, wenn Bewohnerinnen und Bewohner die Treppe aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen. Aber auch in Mehrfamilienhäusern ist der Einbau möglich.
Hinzu kommt, dass Treppenlifte deutlich günstiger sind als Aufzüge. Selbst wenn sie in Mehrfamilienhäusern mehrere Etagen überwinden müssen, liegen die Kosten selten über 20 000 oder 30 000 Euro. Der Einbau eines Aufzugs hingegen kostet schnell einen sechsstelligen Betrag. Außerdem ist dafür die Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin erforderlich. Am unkompliziertesten ist der Einbau eines Treppenlifts in Einfamilienhäusern mit einer geraden Treppe. Einfache Geräte für Einfamilienhäuser, die nur über eine kurze, gerade Strecke laufen, gibt es bereits ab etwa 3 000 Euro.
Sitzliftsysteme können häufig über sechs oder sieben Etagen laufen. Aus welchem Material die Treppe ist, ob Holz, Stein, Beton, spielt in der Regel keine entscheidende Rolle. Selbst in einem alten Gebäude, wo der Denkmalschutz den Einbau eines Personenaufzugs ablehnt, lassen Gerichte einen Treppenlift eher zu (Verwaltungsgericht Stuttgart, Az. 2 K 5541/20). Der Einbau eines einfachen Lifts ist mitunter in wenigen Stunden gemacht, oft dauert es nur einen halben Tag.
Entscheidend ist allerdings die Breite der Treppe. In Gebäuden mit höchstens zwei Wohnungen reicht es laut DIN 18065, wenn nach Montage der Führungsschiene mindestens 80 Zentimeter Treppenbreite zum Vorbeigehen bleiben. In größeren Häusern müssen es mindestens 100 Zentimeter sein. Dieser Wert darf zumindest nicht wesentlich unterschritten werden, wobei die Vorschriften je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Hintergrund ist, dass im Brandfall genug Platz auf der Treppe ist, dass in der allgemeinen Panik zwei Personen aneinander vorbeilaufen können. Denn dann kann es vorkommen, dass Menschen, die gut zu Fuß sind, ältere und schwächere Personen überholen wollen. Bleibt weniger Platz, kann es in Einzelfällen möglich sein, dass „kleinere Einschränkungen“ akzeptiert werden, meint der Treppenlift-Anbieter AP+. Sicher ist das aber nicht. So musste ein 88-Jähriger den Lift wieder ausbauen lassen, weil in seinem Haus zwischen Montageschiene und Treppengeländer nur 92 Zentimeter blieben (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az. 5 K 2704/12).
Großer Vorteil von Treppenliften ist, dass ein Rechtsanspruch darauf besteht, egal ob Miete oder Wohneigentum, anders als bei Personenaufzügen. Vermietende sind verpflichtet, den Einbau zu dulden, wenn Mieterin oder Mieter ohne Lift nicht mehr die Wohnung verlassen können (Landgericht Duisburg, Az. 23 S 452/96, siehe auch eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht). Denn sie haben Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zur Wohnung. Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, zum Beispiel eine körperliche Einschränkung, darf der Mietvertrag einen altersgerechten Umbau nicht blockieren. Allerdings müssen die Betroffenen die Kosten für den Einbau selbst bezahlen und bei Auszug den Lift auch auf eigene Kosten wieder demontieren.
Auch in Eigentumswohnungen muss die Eigentumsgemeinschaft in der Regel den Einbau akzeptieren, wenn eine erhebliche Gehbehinderung vorliegt, so der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 96/16). Auch hier müssen die Betroffenen den Lift auf eigene Kosten wieder ausbauen, wenn er nicht mehr gebraucht wird – es sei denn, er wird bald wieder benötigt. Deshalb durfte ein Mann den Lift behalten, der ihn für seine zwischenzeitlich verstorbene Ehefrau angeschafft hatte. Er konnte darlegen, dass er selbst aufgrund altersbedingter Behinderungen bald den Lift benötigen würde (Amtsgericht Kassel, Az. 800 C 2005/19).
Vor der Montage ist in einigen Fällen ein Antrag beim zuständigen Bauamt nötig, zeigen Recherchen der Stiftung Warentest. Die Treppenliftfirma sollte dabei beraten und helfen. Die baurechtlichen Vorschriften sind Ländersache und je nach Bundesland unterschiedlich, teils ist keine Baugenehmigung erforderlich. Um Brandgefahren auszuschließen, muss der Treppenlift aus nicht brennbaren Materialien sein.
Die Anbieter führen Treppenlifte in zwei verschiedenen Varianten: als Sitzlifte und als Plattformlifte für Rollstühle. Beide sind in der Praxis recht einfach zu bedienen. Die meisten Menschen entscheiden sich für einen Sitzlift, bei dem die Person auf einem Sessel Platz nimmt und sich fahren lässt. Bei den Plattformliften für Rollstühle wird eine Plattform heruntergeklappt, die als eine Art Rampe dient. Diese Lifte brauchen mehr Platz als Sitzlifte.
Lifte haben einen Bedienungshebel, mit dem man sie bequem vom Sessel aus steuern kann. Meist befindet sich an der Armlehne ein Schalter, um den Lift zu aktivieren oder zu deaktivieren. Um Missbrauch vorzubeugen, empfiehlt sich für Mehrfamilienhäuser ein Schlüsselschalter. Dann lässt sich der Lift nur mit dem passenden Schlüssel einschalten. Zusätzlich zu den Bedienelementen am Gerät gibt es oft eine Fernsteuerung.
Außerdem hat der Lift einen Sicherheitsschalter. Damit lässt sich, wie bei einer Notbremse, die Fahrt anhalten. Zusätzlich gibt es Sensoren, die bei Hindernissen stoppen, beispielsweise wenn sich ein Kleidungsstück in der Führungsschiene verhakt. Mit einem Sicherheitsgurt kann man sich anschnallen. Plattformlifte sollten eine Sicherung gegen das Herunterrollen des Rollstuhls haben.
Außerdem sollten die Geräte eine Notfallabsenkung und einen Notfallalarm haben für den Fall, dass der Lift wegen eines technischen Defekts auf halber Strecke stecken bleibt, rät die Stiftung Warentest. Bis ein Monteur kommt, kann es dauern. Zusätzlich ist eine Notstromversorgung wichtig, falls plötzlich der Strom ausfällt. Ein Ladegerät für den Akku sollte mitgeliefert werden. Ist er voll geladen, sollte das ausreichen, um den Lift mehrere Male zu benutzen.
Welcher Anbieter ist empfehlenswert? Im Internet und in Zeitschriften wimmelt es von Werbeanzeigen für Treppenlifte. Wer nach einem passenden Treppenlift sucht, landet in einem unübersichtlichen Firmendschungel. „Ein Marktführer etwa tritt mit fünf unterschiedlichen Marken an, die sich als eigenständige Firmen präsentieren“, erklärt Thomas Mai, Finanzexperte der Verbraucherzentrale (VZ) Bremen.
„Freie Fahrt ins Leben“, heißt es da, oder „Ein neues Lebensgefühl“ oder „Wir machen alles möglich.“ Da gibt es selbst ernannte Ratgeberseiten, die eigentlich bloß verkappte Verkaufsportale sind oder von Treppenliftfirmen selbst betrieben werden – von wirklicher Beratung keine Spur. Stattdessen finden sich auf vielen Seiten dieser „Ratgeber“ immer die gleichen Infos, vor allem Hinweise auf die finanzielle Förderung der Krankenkassen, aber kein kritisches Wort über mögliche Qualitätsmängel, allenfalls vereinzelte Nutzerkommentare.
Besondere Vorsicht ist bei Verkaufsportalen im Internet angesagt, sagt die VZ Bremen. Viele sind vor allem auf Kundenfang aus. Das lässt sich auch über die Internetseiten vieler Anbieter sagen. Kaum eine kommt ohne Kundenbewertungen und ausführliche Zitate angeblich zufriedener Kunden und Kundinnen aus. Aber ob diese Aussagen der Wahrheit entsprechen, lässt sich kaum überprüfen. Auch bei Nutzerbewertungen auf angeblich herstellerunabhängigen Vergleichsportalen ist kaum zu unterscheiden, inwieweit sie gefälscht sind oder authentisch.
Hinzu kommen Anzeigenseiten von Herstellern und Anbietern. Doch ob ein Unternehmen die Lifte wirklich selber produziert oder lediglich Systeme anderer Hersteller einbaut, ob ein Anbieter bloß Händler ist und die Geräte anderer Hersteller vertreibt, das ist oft kaum zu erkennen. Tatsächlich sind nur die wenigsten dieser vielen Unternehmen auch Hersteller der Geräte, die sie verkaufen. Die meisten hingegen greifen auf die technischen Systeme in- und ausländischer Hersteller zurück. So ist zum Beispiel Lifta, nach eigenen Angaben Marktführer bei Treppenliften, selbst kein Hersteller, sondern vertreibt Geräte der britischen Firma Stannah sowie der niederländischen Otolift. Zur Liftstar-Gruppe gehören neben Lifta auch die Treppenlift GmbH, AP+ Treppenlifte, sani-trans sowie Lifton.
Einige dieser Anbieter arbeiten bundesweit, andere nur regional. Teils bieten auch spezialisierte Betriebe vor Ort den Einbau von Treppenliften an. Wer eine Firma beauftragt, sollte fragen, welcher Hersteller das angebotene Gerät produziert. Zu den wenigen Herstellern zählen unter anderem:
Unabhängige Beratung ist kaum zu finden. Doch mitunter können die Verbraucherzentralen helfen oder auch Wohnberatungsstellen, die es in vielen Städten gibt. Eine zentrale Anlaufstelle ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung (BAG). Sie hat in vielen Städten Musterausstellungen oder Musterwohnungen. Dort können Betroffene sich einen Treppenlift anschauen und Probe fahren. Die Beraterinnen und Berater können bei der Auswahl von Anbietern Unterstützung geben. „Wir empfehlen, wenn möglich einen regionalen Anbieter zu wählen“, erklärt Yvonne Jahn von der BAG. Der ist in Eilfällen eventuell schneller erreichbar.
Außerdem gibt es in den Beratungsstellen auch allgemeine Informationen rund um das Thema altersgerechtes Bauen und Umbauen von Wohnungen. Vor allem informieren diese Stellen neutral über das Angebot am Markt, Finanzhilfen und rechtliche Fragen. Da die Angebote an Treppenliften so vielfältig sind, der Markt so undurchsichtig und Qualitätsprobleme so häufig, sollten Betroffene sich vor dem Kauf dort informieren.
Letzten Endes geht nichts ohne Besichtigung der baulichen Gegebenheiten vor Ort im Haus der Kunden. Stiftung Warentest meint: Schickt eine Treppenliftfirma Fachleute vorbei, sollte das kostenlos sein, ebenso eine ausführliche Beratung und ein Kostenvoranschlag. Die Beratung sollte sich auch auf bürokratische Formalitäten erstrecken, wie beispielsweise eine eventuell notwendige Zustimmung des Vermieters, Gutachten bezüglich der Tragfähigkeit des Geländers oder andere notwendige Genehmigungen. Einige Anbieter haben Ausstellungsräume vor Ort, in denen potenzielle Kundinnen und Kunden sich verschiedene Lifttypen ansehen und Probe fahren können.
Seriöse Firmen informieren auch über die Folgekosten für Wartung oder Reparatur. Sie können durchaus bei 200 bis 300 Euro im Jahr liegen, berichten die Verbraucherzentralen. Auch Zuschüsse und bei Bedarf Finanzierungsmöglichkeiten sollten ein Thema sein.
So rosig die Werbeversprechen der Anbieter sind, so sehr ist Vorsicht angesagt, ihnen Glauben zu schenken. In der Praxis gibt es vielfältige Probleme. „In unseren Beratungsgesprächen haben wir schon oft von grenzwertigen Vertriebsmaschen, Verweigerung von Widerrufsrechten, mangelhaftem Einbau oder unzureichendem Service nach der Übergabe der Lifte gehört“, sagt Matthias Bauer, Abteilungsleiter des Fachbereichs Bauen, Wohnen, Energie bei der Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg: „Bei uns melden häufig Betroffene Probleme nach dem Einbau. Da hat man manchmal den Eindruck, die Schienen würden nicht wirklich auf Maß angefertigt, sondern schnell reingehauen und auf Biegen und Brechen passend gemacht.“ Er hat erlebt, dass ein Lift vor der Wohnungstür so endete, dass die Tür nicht mehr richtig geöffnet werden konnte.
Die Verbraucherzentralen haben in einer bundesweiten Befragung im Jahr 2020 erschreckende Ergebnisse zutage gefördert. Thomas Mai von der VZ-Bremen berichtet: „Die Teilnehmenden schildern uns, dass Lifte nicht wie besprochen eingebaut wurden, Liefertermine nicht eingehalten wurden, die Nachbesserung bei Mängeln schleppend lief oder überhaupt nicht möglich war.“ Bei Liften, deren Technik im Ausland produziert wurde, berichten Betroffene von langen Lieferzeiten, wenn Ersatzteile im Ausland bestellt werden mussten.
In der Umfrage der Verbraucherzentralen erklärten 93 von 104 Teilnehmenden, dass nach dem Einbau des Lifts Mängel vorlagen. Konkret waren das laute Laufgeräusche wie Quietschen, unrunder und ruckeliger Lauf, Defekte an Bedienelementen der Sitzeinheit, aber auch fehlerhafter Einbau oder sogar geborstene Treppensteine. „Treppenlifte sind anscheinend auf eine kurze Restlebensdauer des Käufers ausgelegt“, schreibt ein Nutzer in einem Internetforum.
Wer solche oder andere Probleme beim Anbieter reklamierte, machte in der Regel schlechte Erfahrungen. Erschreckend: 80 Prozent der Betroffenen klagten in der Umfrage über Probleme im Fall von Gewährleistung oder Garantie.
Jede Technik verschleißt mit der Zeit. Auch Treppenlifte brauchen regelmäßige Wartung. Akkus werden schwächer, Laufrollen nutzen sich ab, Laufschienen müssen nachgefettet werden. Ein guter Wartungsservice ist wichtig. Doch viele Nutzerinnen und Nutzer machen damit schlechte Erfahrungen. Es ist wichtig, dieses Thema schon bei Vertragsabschluss anzusprechen: Übernimmt der Anbieter die Wartung selbst oder verweist er auf Fremdfirmen? Häufig beauftragen sie Handwerksfirmen mit der Wartung der Anlage. Solche Montageunternehmen haben nicht immer die gleichen Qualitätsstandards wie die Treppenliftfirma.
Typischer Beschwerdepunkt ist das lange Warten auf den Service, wenn der Lift nicht funktioniert. Trotz des Werbeversprechens, an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr bereit zu stehen, sind Servicedienste nicht oder nur schlecht erreichbar, berichten Betroffene. In einem Internetforum ärgert sich ein Nutzer: „Der Treppenlift ist sehr störanfällig. Auf Monteure muss man lange warten. Eigentlich sollten Reparaturen längstens in 48 Stunden erfolgen. Aktuell sollen wir fünf Tage warten. Wie soll das gehen mit einem schwer pflegebedürftigen Menschen?“ Ein anderer schreibt: „Es kann mehrere Tage dauern, bis der Servicemitarbeiter kommt.“ Ein weiterer Nutzer berichtet sogar: „Die Wartezeiten dauern mehrere Wochen bis Monate.“
Andere bezeichnen die Wartungsverträge als Abzocke. „Wir haben den Treppenlift jetzt drei Jahre. In dieser Zeit hatten wir zwei Totalausfälle. Trotz teuren Wartungsvertrags kommt der Service nicht. Mein Mann musste eine Woche notdürftig im Erdgeschoss verbringen“, berichtet eine Nutzerin. Das zeigt, wie wichtig es ist, vor Vertragsabschluss zu fragen, ob der Servicedienst rund um die Uhr telefonisch erreichbar ist, auch an Sonn- und Feiertagen.
Unseriöse Firmen erwähnen dieses Thema oft gar nicht erst. Oder sie bieten eine Notfallnummer, unter der sich eine unbekannte Drittfirma meldet, die hohe Kosten berechnet oder den Fehler womöglich gar nicht beseitigen kann, weil sie kaum Erfahrungen mit Liften hat. Im Internet berichtet ein Betroffener: „Der Kundendienst sagte, sie würden selbst keine Lifte herstellen und seien nur Vertriebsfirma, von der Technik habe man keine Ahnung.“
Ein großes Problem beim Kauf eines Treppenlifts sind windige Verkäufer. Sie setzen Leute unter Zeitdruck. Manche Firma baut unzulässige Klauseln in den Vertrag. „Allzu oft passiert es, dass Menschen von skrupellosem Verkaufspersonal mit einem Vertragsabschluss förmlich überrumpelt werden“, berichtet Jurist Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg.
Kundschaft sind in der Regel ältere Leute, die einem gewieften Verkäufer oft wehrlos ausgeliefert sind. In der Regel kommt das Verkaufspersonal zu ihnen nach Hause. Zu Gästen will man nicht unhöflich sein, daher lassen sich Betroffene eher unter Druck setzen, wenn man ihnen einen fertigen Vertrag vorlegt und zur Unterschrift drängt. „Bei uns beschwerte sich ein Ehepaar, das eigentlich nur ein unverbindliches Angebot wollte. Der Vertreter hat ihnen aber einen Kaufvertrag untergeschoben“, berichtet Matthias Bauer. Mit Unterstützung der VZ zogen die beiden vor Gericht und bekamen Recht.
Bei Vertragsabschluss zu Hause gilt ein Widerrufsrecht, betont die Stiftung Warentest. Verkauf und Montage eines Treppenlifts sind Werkverträge und können 14 Tage lang widerrufen werden. Das gilt auch, wenn die Firma darauf verweist, der Lift sei eine individuelle Sonderanfertigung. Zwar greift das Widerrufsrecht nicht beim Kauf von Waren, die individuell für die persönlichen Wünsche eines Kunden angefertigt wurden, wie beispielsweise die Schienen eines Treppenlifts. Aber diese Ausnahme gilt bei Treppenliften nicht, da es sich hier nicht um einen Kaufvertrag handelt, sondern um einen Werkvertrag. Der Schwerpunkt des Vertrags liegt nicht im Kauf der individuell angepassten Schienen, sondern in der „Herstellung eines funktionstauglichen Werks“, nämlich des Lifts, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 96/20).
Dieses Recht sollte ausdrücklich im Vertrag stehen. Falls nicht, gilt das Widerrufsrecht trotzdem. Es verlängert sich in diesem Fall sogar auf 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.
„So haben Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit der Leistung eines Treppenliftmonteurs unzufrieden sind, gute Chancen, aus dem Vertrag zu kommen“, meint Matthias Bauer von der VZ, die das Urteil erstritt. Er hatte mehrere große Anbieter abgemahnt, die meisten gaben auf dem Weg durch die Instanzen auf. Doch eine Firma der Liftstar-Gruppe zog bis vor den BGH.
Interessierte sollten sich auf keinen Fall vom Verkaufspersonal unter Zeitdruck setzen lassen – auch wenn es heißt, dass ein Sonderangebot mit großer Geldersparnis nur noch kurzfristig zur Verfügung stehe oder dass gerade eine Aktionswoche laufe: Das sind typische Methoden geschulter Vertriebsleute. Wenn solche Sonderangebote möglich sind, kann es für eine seriöse Firma kein großes Problem sein, die Frist zu verlängern, sodass Interessierte Zeit haben, sich in Ruhe zu entscheiden.
Einige Firmen bauen auch unzulässige Klauseln in den Vertrag. Zum Beispiel, dass man den montierten Lift unverzüglich kontrollieren und offenkundige Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen schriftlich melden soll. Ansonsten seien Ansprüche auf Mängelbeseitigung ausgeschlossen. Zwar ist nichts dagegen einzuwenden, dass offenkundige Mängel zügig anzuzeigen sind. Aber „schriftlich“ bedeutet, dass eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist, in der Regel also ein Brief auf Papier. Das Gesetz hingegen sieht lediglich Textform vor, und die ist auch bei einer Email oder einer Whatsapp-Nachricht ohne eigenhändige Unterschrift gewahrt.
Nicht erlaubt ist zudem die Klausel „Mehrfache Nachbesserungen sind möglich.“ Sie lässt offen, bis zu welchem Zeitpunkt solche Nachbesserungen erlaubt sein sollen. Mehrfach Mängel zu beseitigen, die in der Gewährleistungsfrist auftreten, ist bei einem Werkvertrag zwar erlaubt – aber nicht mehr, wenn man der Firma bereits erfolglos eine Frist zur Nachbesserung gesetzt hat (Landgericht Nürnberg-Fürth, Az. 7 O 5463/18).
Der volle Rechnungsbetrag sollte erst fällig werden, wenn der Einbau abgeschlossen ist, rät die Stiftung Warentest. Es sollten alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, ebenso eine in manchen Bundesländern erforderliche Baugenehmigung oder Prüfbescheinigungen. Außerdem ist es von Vorteil, den Lift zumindest ein paar Tage lang testen zu können. So lässt sich besser beurteilen, ob das Gerät störungsfrei läuft. Daher sollte man schon bei Vertragsabschluss darauf drängen, dass die Rechnungssumme erst 14 Tage nach dem vollständigen Einbau zu zahlen ist, wenn der Lift störungsfrei funktioniert.
Alternative: Man zahlt zwar umgehend, darf aber etwa 5 bis 10 Prozent des Kaufpreises zurückhalten und erst 14 Tage nach Einbau überweisen. So gibt es wenigstens für diese kurze Zeit eine Möglichkeit, bei Reklamationen Druck zu machen. Unseriöse Firmen werden diesen Wunsch rundheraus ablehnen.
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Solche Berichte sind wesentlich sinnvoller als Medikamenten-Test und - Empfelungen. Da verlasse ich mich lieber auf vertrauensvolle Ärzte und Apotheken. Leider kommt der Bericht viel zu spät!!!
Danke für den sinnvollen Artikel. Ich musste vor anderthalb Jahren einen Treppenlift für meine Mutter beschaffen. Viele der im Artikel angesprochenen Probleme kann ich bestätigen. Insbesondere die schier unglaubliche Masse an vorgeblich "neutralen" Web-Portalen hat mich sehr aufgeregt. Die Seiten funktionieren fast gleich: Erst soll man sich durch ein paar Fragen klicken, dann aber Namen, Adresse, Telefonnummer etc. angeben, damit man von vorher nicht genannten Firmen kontaktiert werden kann. Und oft ist der deutsche Marktführer unter mehreren Markennamen zu finden. Ich hatte dann über ein Vergleichsportal vier (voneinander unabhängige) Firmen kontaktiert und kommen lassen, und dafür auf Basis einer Checkliste der Verbraucherzentrale eine eigene Checkliste vorbereitet (bei Interesse: https://www.hhjb.de/treppenlifte/). Vieles davon ist auch in diesem Artikel genannt. Die Berater waren überrascht, denn es kommt selten vor, dass die Kunden gut vorbereitet sind.
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